Ehemalige gynäkologische Praxis
Dr. med. Julia Reeve
Liebe Patientin, hier können Sie eine Kopie der wichtigsten Daten aus Ihrer ehemaligen Patientenakte anfordern. Bitte lesen Sie die folgenden Schritte sorgfältig durch.
| Position | Menge | Einzel (€) | Preis (€) |
|---|---|---|---|
| Bereitstellung der ersten Kopie (kostenlos) | 1 | 0,00 | 0,00 |
| Arbeitszeit (30 Min. à 50 €/Std.) | 0,5 | 50,00 | 25,00 |
| Verwaltungsgebühr und Einschreiben | 1 | 24,90 | 24,90 |
| Zwischensumme | 49,90 | ||
| Mehrwertsteuer (19 %) | 9,48 | ||
| Gesamtbetrag | 59,38 | ||
Die erste Kopie der Patientenakte selbst ist kostenfrei. Die Gebühr bezieht sich ausschließlich auf die zusätzlichen organisatorischen Leistungen, die durch die Praxisschließung erforderlich sind (Öffnen und Sichten des extern archivierten Aktenbestandes, manuelle Zusammenstellung, Identitätsprüfung sowie datenschutzkonformer Versand per Einschreiben).
59,38 € inkl. 19 % MwSt.
Sichere, verschlüsselte Zahlung über PayPalSenden Sie nach der Zahlung eine E-Mail an she+kopiemeinerdaten@drjuliareeve.com mit folgenden Angaben und Anhängen:
§ 630g BGB gewährt Patientinnen und Patienten ein Recht auf Einsicht in die vollständige Patientenakte sowie auf die Herausgabe von Abschriften. Dabei ist gesetzlich vorgesehen, dass die Originalunterlagen stets beim behandelnden Arzt verbleiben. § 630g Abs. 1 Satz 3 BGB bestimmt ausdrücklich, dass § 811 BGB entsprechend anzuwenden ist.
Nach § 811 Abs. 1 BGB hat die Einsichtnahme grundsätzlich an dem Ort zu erfolgen, an dem sich die Unterlagen befinden. Diese Regelung geht – ebenso wie § 630g BGB – vom Regelfall einer laufenden Praxis mit vorhandenen Praxisräumen aus, in der eine persönliche Einsichtnahme möglich ist.
Diese Situation liegt hier nicht mehr vor. Die gynäkologische Praxis von Dr. med. Julia Reeve wurde dauerhaft geschlossen; es bestehen keine Praxisräume und kein Praxisnachfolger. Die Patientenakten werden gesetzeskonform archiviert und extern verwahrt. Eine persönliche Einsichtnahme oder ein eigenständiges Anfertigen von Kopien vor Ort ist daher objektiv nicht möglich. In dieser Konstellation tritt die Übersendung einer Kopie rechtlich an die Stelle der Einsichtnahme.
§ 811 Abs. 2 BGB regelt zudem ausdrücklich, dass die Kosten der Vorlegung von der anfragenden Person zu tragen sind und dass der Besitzer der Unterlagen berechtigt ist, die Herausgabe bis zur Kostenerstattung zurückzuhalten. Diese Kostenregelung findet über § 630g BGB auch auf die Einsichtnahme in Patientenakten Anwendung.
Die erhobenen Gebühren beziehen sich daher nicht auf die Einsicht selbst oder auf die erste Kopie der Patientenakte, sondern ausschließlich auf die zusätzlichen organisatorischen und administrativen Leistungen, die aufgrund der Praxisschließung erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere:
Aus Gründen des Datenschutzes und der Datensicherheit ist eine Übersendung medizinischer Unterlagen nicht per E-Mail oder als PDF möglich. Die Herausgabe erfolgt ausschließlich postalisch an die verifizierte Wohnanschrift.
Ergänzend möchten wir klarstellen, dass alle Patientinnen mehrfach über Doctolib sowie über die Website und Facebook darüber informiert wurden, dass die Praxis geschlossen wird und dass die Möglichkeit bestand, die Unterlagen bis spätestens 26. Juni 2024 kostenfrei persönlich in der Praxis abzuholen. Da sämtliche Terminvereinbarungen über Doctolib erfolgten, wurden die entsprechenden Informationen über denselben Kommunikationsweg wiederholt versandt. Bitte beachten Sie, dass Doctolib-Nutzer den Erhalt von E-Mail-Benachrichtigungen selbst deaktivieren können.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die zusätzlichen Dienstleistungen zur sicheren Bereitstellung der Patientenakte, die von Dr. med. Julia Reeve erbracht werden. Mit der Beauftragung stimmen Sie diesen Bedingungen zu.
§ 630g BGB gewährt ein Recht auf Einsicht in die Patientenakte sowie auf Herausgabe von Abschriften; die Originalunterlagen verbleiben beim behandelnden Arzt. § 630g Abs. 1 Satz 3 BGB verweist auf § 811 BGB. Da die Praxis dauerhaft geschlossen ist und keine Praxisräume bestehen, tritt die Übersendung einer Kopie rechtlich an die Stelle der Einsichtnahme. Nach § 811 Abs. 2 BGB sind die Kosten der Vorlegung von der anfragenden Person zu tragen.
Zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Sicherheit ist eine gut lesbare Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises erforderlich.
Vor der Übersendung ist Ihre schriftliche, eigenhändig unterschriebene Einwilligung als PDF erforderlich.
Die Bearbeitung erfolgt nach Online-Zahlung der Verwaltungsgebühren und Eingang aller erforderlichen Unterlagen.
Alle personenbezogenen Daten werden gemäß DSGVO behandelt, ausschließlich zum Zweck der Identitätsprüfung und Bearbeitung verwendet und nach Abschluss sicher gelöscht.
Dr. med. Julia Reeve haftet nicht für Verzögerungen oder Fehler außerhalb des eigenen Einflussbereichs, insbesondere technische Probleme oder unvollständige bzw. falsche Angaben.
Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@frauenarzt-heinsberg.de.